
Immer wieder, wenn im Winter der Frost die Berliner Gewässer hat zufrieren lassen, werden die verschiedensten Fragen zum Betreten der Eisflächen laut.
Innerhalb der Berliner Polizei kümmert sich die Wasserschutzpolizei um diese Thematik.
Wir haben hier unsere Anworten auf die am häufigsten gestellten Fragen und die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt:
Wann gibt die Wasserschutzpolizei Eisflächen zum Betreten frei ?
Die Wasserschutzpolizei gibt nie eine Eisfläche zum Betreten frei, denn sie ist nicht die dafür zuständige Behörde. Zuständig für die Seen sind die Bezirksämter. Es werden jedoch auch von dort aus keine Eisflächen zum allgemeinen Betreten freigegeben.
Zuständig für die großen, fließenden Gewässer (Gewässer Erster Ordnung) ist die Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz . Diese erteilt aber nur auf Antrag, z.B. für Veranstaltungen, im Einzelfall Genehmigungen zum Betreten des Eises. Eine allgemeine Freigabe von Eisflächen erfolgt nicht.
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