Senin, 26 April 2010

Abschied von den vier getöteten Soldaten

BILD Bundeswehr-Date 24 April 2010


Großansicht des Bildes mit der Bildunterschrift: Letztes Geleit für die vier getöteten Soldaten

Rund 1000 Menschen haben im Ingolstädter Münster den vier in Afghanistan getöteten Soldaten die letzte Ehre erwiesen. Die Bundeswehr müsse sich auf weitere Opfer einstellen, sagte Verteidigungsminister Guttenberg.

Bei der Trauerfeier für die vier im Norden Afghanistans getöteten Bundeswehr-Soldaten entschuldigte sich Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg bei den Angehörigen. "In politischer Verantwortung hat man Sie, verehrte Angehörige, auch um Verzeihung zu bitten", sagte der CSU-Politiker am Samstag (24.04.2010).

Die mit Deutschlandflaggen bedeckten Särge waren in der Kirche aufgebahrt, dahinter standen die Porträtfotos der vier Getöteten. Vor dem gefüllten katholischen Liebfrauenmünster hatten sich zahlreiche Trauergäste versammelt.

Guttenberg erwartet weitere Tote

Bildunterschrift: Großansicht des Bildes mit der Bildunterschrift: Regierungsmitglieder und andere Trauergäste erwiesen den Soldaten die letzte Ehre

Die Öffentlichkeit müsse akzeptieren, mit welchen Gefahren Auslandseinsätze für die Soldaten verbunden seien, mahnte Guttenberg. "Tod und Verwundung sind Begleiter unserer Einsätze geworden, und sie werden es in den nächsten Jahren sein, wohl nicht nur in Afghanistan", sagte der Minister. Die Soldaten seien "für die Gewissheit gestorben, dass ihre und unsere Freiheit" geschützt werden müsse.

Neben dem Verteidigungsminister nahmen auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), Außenminister Guido Westerwelle (FDP), sein afghanischer Amtskollege Salmai Rasul, der baden-württembergische Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) und sein bayerischer Amtskollege Horst Seehofer (CSU) sowie der SPD-Fraktionsvorsitzende Frank-Walter Steinmeier an der Trauerfeier teil.

In Hinterhalt gelockt

Fotos der Gefallenen auf Staffeln (Foto: dpa) Bildunterschrift: Großansicht des Bildes mit der Bildunterschrift: Trauerfeier in Masar-i-Scharif am vergangenen Sonntag

Drei der Soldaten waren am 15. April 2010 südlich von Kundus in einem Hinterhalt der Taliban ums Leben gekommen. Bei den Getöteten handelt es sich um einen Hauptfeldwebel und einen Stabsunteroffizier des Ingolstädter Gebirgspionierbataillons 8 sowie einen Major der Unteroffiziersschule im oberpfälzischen Weiden.

Wenige Stunden nach diesem Angriff wurde in der Nähe ein weiterer Soldat bei einem Überfall getötet: ein Oberstabsarzt vom Bundeswehrkrankenhaus in Ulm. Das jüngste Opfer war 24, das älteste 38 Jahre alt. Bei den Kämpfen im Norden Afghanistans waren noch weitere Soldaten schwer verwundet worden, die inzwischen im Koblenzer Bundeswehrkrankenhaus behandelt werden.

Merkel hält an Afghanistan-Einsatz fest

Bildunterschrift: Großansicht des Bildes mit der Bildunterschrift: Trotz der Todesfälle sieht Merkel die Notwendigkeit im Afghanistaneinsatz.

Trotz der sieben toten Soldaten in den vergangenen Wochen in Afghanistan hält Merkel, die bei der Trauerzeremonie nicht gesprochen hat, an der Notwendigkeit der deutschen Beteiligung im Afghanistan-Einsatz fest. Einen sofortigen Abzug der Bundeswehr aus Afghanistan bezeichnete Merkel in einer Regierungserklärung am vergangenen Donnerstag als "unverantwortlich". Erst vor zwei Wochen hatte Merkel im niedersächsischen Selsingen an einem Trauergottesdienst für drei deutsche Fallschirmjäger teilgenommen, die an Karfreitag beim Einsatz in Afghanistan ums Leben gekommen waren.

Fischer bleibt Österreichs Bundespräsident

BILD Österreich –Date 25 April 2010

Großansicht des Bildes mit der Bildunterschrift: Österreichs Bundespräsident Heinz Fischer ist bereits seit 2004 im Amt

In Österreich wurde ein neuer Bundespräsident gewählt. Der Sieger steht bereits fest: Amtsinhaber Heinz Fischer kann Hochrechnungen zufolge mit rund 80 Prozent der Stimmen rechnen.

Rund 6,4 Millionen Österreicher waren am Sonntag (25.04.2010) zur Wahl ihres neuen Bundespräsidenten aufgerufen. Ein haushoher Sieg des von den Sozialdemokraten unterstützten Amtsinhaber Heinz Fischer (71) ist so gut wie sicher: Ersten Hochrechnungen zufolge erreichte er 78,7 Prozent der Stimmen. Fischer ist Sozialdemokrat, die Parteimitgliedschaft hat Fischer allerdings mit Amtsantritt als Bundespräsident 2004 ruhend gestellt.

Die beiden anderen Kandidaten waren die zehnfache Mutter Barbara Rosenkranz (51) von der rechten Freiheitlichen Partei Österreichs (FPÖ) und Rudolf Gehring (61) von der Christlichen Partei Österreichs (CPÖ). Sie waren aber für viele Österreicher wegen erzkonservativer und teils sehr rechter Ansichten indiskutabel.

Die konservative Partei ÖVP, die gegenwärtig mit der sozialdemokratischen SPÖ in einer großen Koalition regiert, hatte im Vorfeld keinen Kandidaten gegen den beliebten Amtsinhaber aufgestellt.

Gegenkandidaten chancenlos

Bildunterschrift: Großansicht des Bildes mit der Bildunterschrift: Barbara Rosenkranz bei der StimmabgabeWie erwartet, waren die Gegenkandidaten chancenlos: Rosenkranz erreichte den Hochrechungen zufolge 15,5 Prozent, und blieb damit unter ihrem selbstgesetzen Ziel, das bisher beste FPÖ-Ergebnis bei Bundespräsidentschaftswahlen übertreffen. Dies hätte sie mit 17 Prozent der Stimmen geschafft.

Gescheitert ist auch die unrealistische Hoffnung Gehrings: Er wollte in die Stichwahl mit Fischer kommen. Faktisch bekam er aber nur 5,8 Prozent der Stimmen.

Niedrige Wahlbeteiligung

Bildunterschrift: Großansicht des Bildes mit der Bildunterschrift: Rudolf Gehring von der Christlichen Partei ÖsterreichsAnders als in Deutschland wird der höchste Repräsentant im Alpenstaat alle sechs Jahre direkt vom Volk gewählt. Auffällig war in diesem Jahr die äußerst geringe Wahlbeteiligung: Nur jeder zweite Österreicher ging überhaupt zur Wahl. Und das, obwohl in diesem Jahr erstmals auch Jugendliche ab 16 Jahre ihre Stimme abgeben durften. Vor sechs Jahren hatte die Wahlbeteiligung noch bei mehr als 70 Prozent gelegen. Damals hatte Fischer mit gut 52 Prozent gegen ÖVP-Kandidatin Benita Ferrero-Waldner gewonnen.
Der Bundespräsident hat, ähnlich wie in Deutschland, vor allem repräsentative Aufgaben. Regierungschef ist der Bundeskanzler, den er ernennt.

Deutschland braucht erst ein Gesetz

BILD Griechenland Date 23April 2010

Großansicht des Bildes mit der Bildunterschrift: Das Bundestagsplenum
Deutschland kann sich an der Griechenlandhilfe beteiligen, wenn das Parlament ein Gesetz dazu verabschiedet hat. Normalerweise dauert das Wochen oder Monate. Aber es geht auch schneller, erläutert Peter Stützle.

Bildunterschrift: Großansicht des Bildes mit der Bildunterschrift: Hauptstadtkorrespondent Peter Stützle

Der Bundesfinanzminister wollte die Griechenlandhilfe im Omnibus durchs Parlament bringen. Im Bundestag stand ohnehin an diesem Donnerstag (23.04.2010) die Entscheidung an, den Finanzplanungsrat abzuschaffen, und an das entsprechende Gesetz wollte Wolfgang Schäuble noch schnell einen Passus anhängen, der die Regierung zur Beteiligung an der europäischen Kredithilfeaktion ermächtigt. Doch ein solches Omnibusverfahren wollten die Abgeordneten quer durch die Fraktionen nicht mitmachen. Sie forderten ein eigenes Gesetzgebungsverfahren, und zwar erst nach Eingang eines griechischen Hilfsersuchens.

Das Parlament will das Heft in der Hand behalten
Die Parlamentarier wollten so die Letztentscheidung in der Hand behalten, aber sie hatten auch ein gutes Argument, das Schäuble sehr schnell überzeugte: Das Verfahren sollte rechtlich über jeden Zweifel erhaben sein. Denn schon sind Verfassungsklagen angekündigt für den Fall, dass Deutschland bei der europäischen Hilfsaktion mitmacht. Sobald nun Griechenland in Brüssel die EU-Hilfe beantragt und die EU-Kommission die Mitgliedsstaaten um Zustimmung bittet, wird in Berlin das
Gesetzgebungsverfahren in Gang gesetzt.

Den Gesetzesentwurf, der die Regierung zur Beteiligung an der Hilfe ermächtigt und ihr die entsprechenden Mittel zur Verfügung stellt, werden die beiden Koalitionsfraktionen direkt einbringen. So spart man sich den Kabinettsbeschluss, der erforderlich wäre, wenn die Regierung das Gesetz einbringt. Die nächste reguläre Bundestags-Sitzungswoche ist allerdings erst Anfang Mai. Notfalls könnte das Parlament aber auch vorher zu einer Sondersitzung zusammengerufen werden.

Kompliziertes Gesetzgebungsverfahren

Ein Gesetzentwurf muss zunächst im Plenum, also dem gesamten Parlament, in erster Lesung beraten werden. Dann geht er in die Ausschüsse, die noch Änderungen vornehmen können. Im Fall der Griechenlandhilfe müssten der Finanzausschuss, der Haushaltsausschuss und der Europaausschuss befasst werden, außerdem wie bei jedem Gesetz der Justizausschuss. Mit dem Votum der Ausschüsse geht der Gesetzentwurf dann zurück uns Plenum, das ihn in zweiter Lesung berät und schließlich in dritter Lesung verabschiedet. Normalerweise zieht sich das über Wochen hin, es gab aber auch schon Fälle, in denen ein eilbedürftiges Gesetz am Dienstag in erster Lesung einbebracht, am Mittwoch und Donnerstag in den Ausschüssen beraten und am Freitag verabschiedet wurde.

Auch Bundesländer müssen zustimmen

Die Verabschiedung durch den Bundestag bedeutet noch nicht, dass das Gesetz schon beschlossen ist. Denn auch der Bundesrat, in dem sich die 16 deutschen Länder an der Gesetzgebung beteiligen, muss noch zustimmen. Die nächste Sitzung des Bundesrates ist erst am 7. Mai, dem Ende der nächsten regulären Sitzungswoche des Bundestages. Sollte allerdings der Bundestag schon nächste Woche zu einer Sondersitzung zusammentreten, könnte auch der Bundesrat zu einer außerplanmäßigen Sitzung einberufen werden. Nach dessen Zustimmung muss noch der Bundespräsident seine Unterschrift leisten. Dann kann das Gesetz in Kraft treten und Deutschland sich an der Hilfe beteiligen.

Das normalerweise viele Wochen lange Gesetzgebungsverfahren kann so auf wenige Tage verkürzt werden. Und doch, das können quälend lange Tage werden, wenn währenddessen die Finanzmärkte verrückt spielen sollten. Eines allerdings kann den Zeitdruck etwas lindern: In der deutschen Politik geht man davon aus, dass in einem ersten Schritt der Internationale Währungsfonds seinen Teil der Hilfsmaßnahmen für die griechischen Staatsfinanzen leistet. Bis dann im zweiten Schritt auch die Europäische Union tätig werden muss, könnte die Tinte von Bundespräsident Köhler trocken sein.

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